Überschwemmung, Hagel, Sturmwind, Feuer und Explosionen können grosse Schäden an Ihrem Eigentum anrichten. Folglich ist eine Versicherung für Ihre Liegenschaft zwingend notwendig. Eine Gebäudeversicherung schützt Eigentümer vor finanziellen Folgen.
Ich habe Ihnen die wichtigsten Fakten zur Gebäudeversicherung im Kanton Luzern in diesem Blog zusammengestellt.

Ist die Gebäudeversicherung obligatorisch?

In 19 Kantonen der Schweiz ist die Gebäudeversicherung obligatorisch. Diese wird bis auf wenige Ausnahmen von öffentlich – rechtlichen Versicherungen bereitgestellt. In diesen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch:
Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich,

In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung gleichwohl obligatorisch, wird allerdings über eine Privatversicherung, wie Mobiliar, Helvetia, etc. abgeschlossen.

Wer in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden  -ausgenommen der Bezirk Oberegg- oder im Kanton Wallis lebt, ist nicht verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen!

Versicherungsnehmer ist stets der Eigentümer und nie der Mieter.

Gebäudeversicherung im Kanton Luzern

Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) versichert alle Gebäude im Kanton Luzern gegen Feuer- und Elementarschäden. Dank der Neuwertversicherung können Sie Ihr Gebäude nach einem Schadenfall wieder in gleicher Art und Grösse aufbauen – und dies zu den aktuellen Baupreisen.

Versicherungsschutz startet bei Baubeginn

Bereits während der Bauzeit ist das Risiko von Feuer- und Elementarschäden vorhanden (Bauversicherung). Sofern Sie eine Baubewilligung besitzen, ist Ihr Neu- oder Umbau von Baubeginn weg automatisch versichert. Eine spezielle Meldung Ihrerseits ist nur nötig, wenn Sie wertvermehrende Investitionen am Gebäude vornehmen, für welche keine Baubewilligung erforderlich ist (Solaranlagen, Ausbau Dachstock usw.).

Welche Schäden deckt die GVL ab?

Ihr Gebäude ist gegen Feuer- und Elementarschäden bei der Gebäudeversicherung Luzern versichert. Mit der Versicherung werden die meisten Feuer- und Elementarrisiken abgedeckt.

Feuerschäden

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt Schäden, welche durch Feuer, Rauch und Hitze entstanden sind. Auch bei Explosionen, Blitzschlag und abstürzende Luftfahrzeuge übernimmt die Versicherung die Kosten zur Wiederherstellung vom Schaden.

Elementarschäden

Entstehen Schäden am Gebäude durch Naturschäden, so deckt die Gebäudeversicherung diese ebenfalls. Dazu zählen:

Sturmwind ab 65 km/h, Hagel, Hochwasser, Sturmflut, Überschwemmung. Das Elementarwasser muss ebenerdig von aussen in das Gebäude eindringen. Weiter zählt die Lawine, Schneedruck, Schneerutsch, Erdrutsch, Steinschlag und Felssturz dazu.

Achtung

Erdbebenschäden sind nicht bei den Elementarschäden inkludiert. In der Elementarschadenversicherung der Gebäudeversicherung Luzern sind Erdbebenschäden an Gebäuden ausgeschlossen. Die in einem Pool für Erdbebendeckung zusammengeschlossenen Kantonalen Gebäudeversicherungen gewähren ohne Mehrprämie eine begrenzte freiwillige Deckung von 2 Milliarden Franken (bei Beben ab Stärke VII auf der MSK-Skala). Der Selbstbehalt beträgt pro Gebäude 10 Prozent des Versicherungswertes oder mindestens 50’000 Franken. Auf politischer Ebene wird über die Einführung einer obligatorischen gesamtschweizerischen Erdbebenversicherung diskutiert. Einzelne Privatversicherungen bieten eine Erdbebenversicherung (Gebäude und Hausrat) an.

Von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind:

  1. Erdbeben
  2. Schäden am Inventar des Gebäudes
  3. Vandalismus, Einbruch
  4. Glasbruch
  5. Schäden, welche mutwillig herbeigeführt wurden
  6. Schäden durch austretendes Leitungswasser

Nicht versichert sind Schäden, welche entstanden sind durch:

  1. ordentliche Abnützung
  2. fortgesetzte Einwirkung (z. B. Rauch von Kerzen oder Zigarettenrauch)
  3. Baumängel oder mangelhaften Unterhalt
  4. Erdbebenschäden
  5. das Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch die Gebäudehülle
  6. ausfliessendes Leitungswasser oder überlaufende Lavabos/Badewannen
  7. undichte Bodenheizung
  8. Rückstau aus Abwasserkanalisationen oder durch Grundwasser
  9. oder wenn sie die Gebäudeumgebung betreffen (Vorplätze, Gärten usw.)

Was bezahlt die GVL im Schadensfall?

Die Gebäudeversicherung bezahlt die Kosten für die Instandsetzung vom Schaden. Dazu zählt im schlimmsten Fall der Wieder- oder Neuaufbau und die Instandstellung des Schadens. Die Summe, welche die Versicherung bei einem Totalschaden übernimmt, hängt davon ab, über welchen Wert das Gebäude versichert wurde.

Fazit Gebäudeversicherung GVL

Abhängig vom Kanton, in welchem das Gebäude steht, ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Egal ob diese vom Gesetz her verlangt wird oder nicht, der Abschluss einer Gebäudeversicherung schützt jeden Eigentümer vor unvorhersehbaren Schäden und Katastrophen. Zeitgleich verhindert die Versicherung, dass sich der Eigentümer in eine finanzielle Notlage bringt und übernimmt die Kosten bei einem Schadensfall.